AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Verträge der Firma Rhapsody High End GmbH, nachfolgend Rhapsody genannt, gelten ausschließlich und vollumfänglich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn die Firma Rhapsody diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftform. Anderslautenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1. Allgemeines: Alle Abbildungen in den von der Firma Rhapsody verwendeten Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. sind unverbindlich, alle Angaben in Angeboten sind nur annähernd und stellen insbesondere keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

2. Angebote, Aufträge: Die Angebote der Firma Rhapsody gelten nur, solange der Vorrat reicht. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Firma Rhapsody diese schriftlich bestätigt. Wird die Annahme des Vertrages nicht innerhalb von 6 Wochen erklärt, kommt der Vertrag nicht zustande. Erfolgt unverzügliche Lieferung ohne separate Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Die Annullierung von Aufträgen ist nur mit Einverständnis der Firma Rhapsody  und lediglich gegen Ersatz des ihr entstandenen Schadens zulässig. Bei Annullierung eines Auftrages behält sich  die Firma Rhapsody das Recht vor, Annullierungskosten für bereits geleistete Arbeiten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ebenfalls vorbehalten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen: Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma Rhapsody. Die Zahlungsbeträge der Rechungen der Firma Rhapsody sind sofort fällig. Bei Überschreitung des auf dem Rechnungsformular konkret angegebenen Zahlungsziels tritt sofort Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber als Zahlungsversprechen. Bei Zielüberschreitungen berechnet die Firma Rhapsody Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Werden der Firma Rhapsody Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist diese berechtigt, vor Lieferung der Ware die Zahlung des Kaufpreises bzw. Werklohnes zu verlangen oder aber im Falle einer Stundung ihrer Forderungen die gesamte Restschuld fälligzustellen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen sowie die Aufrechnung gegen die Zahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei den Gegenansprüchen um unbestrittene oder rechtkräftig festgestellte Forderungen.

4. Lieferung, Lieferzeiten:
a) Die Firma Rhapsody behält sich vor, die Originalverpackung der Geräte vor Lieferung zu öffnen, um die Geräte auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Das Öffnen der Originalverpackung stellt keinen Sachmangel dar.
b) Bei von der Firma Rhapsody nicht zu vertretenden Überschreitungen der Lieferzeiten, z.B. durch Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Material-, Betriebs- und Transportstörungen jeder Art, stehen dem Kunden keine Verzugsschadensersatzansprüche zu. Soweit die Leistung aus Gründen, die die Firma Rhapsody nicht zu vertreten hat, endgültig unmöglich wird, wird diese von ihrer Leistungspflicht befreit. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig. Gerät die Firma Rhapsody in Verzug, so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Voraussetzung  für ein Rücktrittsrecht bzw. einen Schadensersatzanspruch ist jedoch eine vorherige erfolglose schriftliche Nachfristsetzung, wobei die zu setzende Frist mindestens 6 Wochen betragen und der Fristablauf erst mit Zugang der schriftlichen Nachfristsetzung bei der Firma Rhapsody beginnen soll.

5. Gewährleistung:
a) Subsidiäre Gewährleistungspflicht: Soweit die Firma Rhapsody Geräte verkauft, die von Drittherstellern bezogen wurde, gilt folgendes: Die Firma Rhapsody übernimmt diesbezüglich lediglich eine subsidiäre Gewährleistungspflicht. Der Kunde wird darauf verwiesen, Gewährleistungsansprüche zunächst gegenüber dem jeweiligen Gerätehersteller geltend zu machen. Zu diesem Zwecke tritt die Firma Rhapsody sämtliche ihr gegenüber ihrem Lieferanten zustehenden Mängelgewährleistungsansprüche an den Kunden ab. Gegenüber dem Lieferanten stehen der Firma Rhapsody zumindest Ansprüche auf Nachbesserung etwaig fehlerhafter Geräte zu, im Fall zweifach erfolgloser Nachbesserungen auch Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Der Käufer hat etwaige Gewährleistungsansprüche hinsichtlich gekaufter Geräte daher zunächst gegenüber dem Zulieferer (in der Regel Gerätehersteller) geltend zu machen. Sollte Unklarheit über die Person des Lieferanten bestehen, so wird sie Firma Rhapsody auf eine entsprechende Anfrage hin unverzüglich Auskunft über die Person des Zulieferers geben. Erst, wenn sich im Zuge der Verhandlungen herausstellt, dass dieser die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche ablehnt und damit die Inanspruchnahme erfolglos bleibt, lebt die originäre Mängelgewährleistungspflicht der Firma Rhapsody wieder auf. Es gilt sodann folgendes:
b) Originäre Haftung und Gewährleistungspflicht: Schadendersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Beschaffenheitsvereinbarungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüer Verbrauchern 2 Jahre und gegenüber Unternehmern 1 Jahr und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
c ) Reparaturannahme: Die Firma Rhapsody nimmt das/die ihr jeweils zum Zwecke der Reparatur übergebene(n) Gerät(e) entgegen, um eine Nachbesserung zu versuchen. Dabei erfolgt die Entgegennahme ausschließlich im Interesse des Kunden und aus dem alleinigen Bemühen, die Kundschaft auch über etwaige rechtliche Verpflichtungen hinaus zufrieden zu stellen, ohne dass allerdings die Firma Rhapsody durch die Entgegennahme des/der Geräte(s) eine Verpflichtung zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten anerkennen möchte. Zur Abgabe einer Anerkenntniserklärung sind im Außenverhältnis ausschließlich die Geschäftsführer der Firma Rhapsody ermächtigt. Die Anerkenntniserklärung bedarf der Schriftform. Aus der Tatsache der Entgegennahme der/des in dem jeweiligen Reparaturauftrag bezeichneten Geräte(s) wird der/die Kunde/Kundin keinerlei für die Firma Rhapsody rechtlich nachteiligen Schlussfolgerungen ziehen, sich insbesondere nicht auf eine Hemmung der Verjährung berufen. Bevor der Kunde der Firma Rhapsody ein Gerät zur Instandsetzung übergibt, hat er davon auf seine Rechnung und Gefahr alle nicht von der Firma Rhapsody gelieferten Zusatzeinrichtungen, Änderungen und Anbauten zu entfernen. Auf Wunsch des Kunden erstellt die Firma Rhapsody vor Durchführung der Reparatur einen Kostenvoranschlag. Wird daraufhin die Reparatur nicht durchgeführt, ist der Kunde dazu verpflichtet, sein Gerät unverzüglich abzuholen. Zeigt sich bei der Durchführung der Reparaturarbeiten, dass die Reparaturarbeiten, dass die Reparaturkosten den Kostenvoranschlag um mehr als 115% übersteigen, so wird die Firma Rhapsody dies dem Kunden anzeigen und de Genehmigung zur Fortsetzung der Reparaturarbeiten einholen. Bei Überschreitungen bis 15% ist die Firma Rhapsody berechtigt, die Reparaturarbeiten ohne weitere Zustimmung des Kunden durchzuführen.

6. Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der Zahlungsansprüche (Kaufpreis einschließlich etwaiger Nebenansprüche wie z.B. Wechselkosten, Zinsen etc.) der Firma Rhapsody deren Eigentum. Bei Hergabe eines Schecks oder Wechsels tritt die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Firma Rhapsody nicht bereits mit Übergabe des Wechsels oder Schecks, sondern erst mit dessen Einlösung durch Barzahlung oder Gutschrift ein. Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist unzulässig, eine Pfändung oder sonstige Einwirkung Dritter in die Eigentumsrechte der Firma Rhapsody untersagt. Sollten dennoch Dritte in die Eigentumsrechte der Firma Rhapsody einwirken oder Pfändungen vorgenommen werden, hat der Kunde unverzüglich durch eingeschriebenen Brief - unter Angabe der Anschrift des Dritten - Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Solange die Firma Rhapsody Eigentumsrechte an dem Kaufgegenstand hat ist die Firma Rhapsody oder ein Bevollmächtigter jederzeit berechtigt, sich von dem Zustand und dem Vorhandensein der Ware zu überzeigen. Zu diesem Zweck erklärt sich der Kunde bereit, freien Zugang zum Standort des Gerätes zu gewähren. Der Kunde haftet für fahrlässige, vorsätzliche, unverschuldete oder verschuldete Schäden oder gänzliche Zerstörung des Gegenstandes. Jegliche an der Vorbehaltsware entstandenen Schäden oder deren Verlust sind der Firma Rhapsody unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7. Kauf und Probe: Werden dem Kunden Geräte zur Probe überlassen, so geschieht dies im Rahmen eines Kaufvertrages auf Probe gem. § 454 BGB. Der insoweit zwischen dem Kunden und der Firma Rhapsody abgeschlossene Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung des Kaufgegenstandes durch den Kunden. Der Kunde hat sich binnen der auf dem Angebot oder dem Angebot oder dem Lieferschein konkret bezeichneten Frist nach Lieferung der Geräte gegenüber der Firma Rhapsody darüber zu erklären, ob er die Geräte billigt oder nicht. Eine Missbilligung der Geräte soll ausschließlich schriftlich erfolgen. Erklärt sich der Kunde innerhalb der vorbezeichneten Frist überhaupt nicht, so soll dies als stillschweigende Billigung der Geräte verstanden werden, der Kaufvertrag soll dann endgültig wirksam werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Rhapsody in Hamburg. Sofern die Zusendung der Ware gewünscht wird, geht die Gefahr für die Sendungen bei Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess sowie Klage auf Herausgabe der Vorbehaltsware ist ebenfalls in Hamburg, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

9. Datenschutz und Schlussbestimmungen: Diese Bedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen. Frühere Geschäftsbedingungen treten außer Kraft. Die Firma Rhapsody ist im Rahmen des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten über den Vertragspartner für eigene Zwecke zu verarbeiten. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte rechtswirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angepasste Einzelbestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.